Biogasanlage
Die Bedeutung von Biogasanlagen für die Energieversorgung der Zukunft kann kaum überschätzt werden. Nicht nur sind sie ein wichtiges Element der Kreislaufwirtschaft, sie tragen zudem in gleich drei Bereichen zur Versorgungssicherheit bei: Das in den Anlagen erzeuge Gas kann zum einen aufbereitet und dezentral gespeichert oder ins lokale Gasnetz eingespeist werden. Zum anderen eignet sich das Gas zur direkten Verstromung. Idealerweise wird drittens die dabei entstehende Abwärme über Kraft-Wärme-Kopplung zum Heizen von Gebäuden genutzt oder für industrielle Prozesse bereitgestellt.
Häufig lohnt sich die Investition in Biogasanlagen erst, wenn die umfangreichen staatlichen Vergütungsregelungen des EEG in Anspruch genommen werden können. Dies setzt vielfach ein Umweltgutachten einer zugelassenen Umweltgutachterorganisation bzw. eines Umweltgutachters voraus. Das Gutachten dient als Nachweis bestimmter Anspruchsvoraussetzungen. Vergütungsfähig sind Biogasanlagen unabhängig davon, ob sie mit Gülle, nachwachsenden Rohstoffen oder Bioabfällen betrieben werden. Auch Holzkraftwerke und Blockheizkraftwerke auf Basis erneuerbarer Rohstoffe werden gefördert.
Unsere Experten verfügen über große Erfahrung im Bereich der Umweltgutachten für Biogasanlagen. Wir erstellen mit unseren Gutachten einen nachvollziehbaren und rechtssicheren Konformitätsnachweis mit dem EEG in den für die Anlage jeweils relevanten Fassungen. Darüber hinaus können auf Grundlage unserer Umweltgutachten Vergütungen (Boni) und Prämien beantragt werden.
KWK-bonus
Kraft-Wärme-Kopplung ist nicht nur eine hocheffiziente, sondern auch politisch erwünschte Form der Energieerzeugung. Denn wer Biogasanlagen und andere mit erneuerbaren Energien betriebene Kraftwerke betreibt, versorgt den eigenen Betrieb und häufig auch weitere Einheiten mit Strom und Wärme zugleich. Vor allem durch die Nutzung der Wärme für z.B. industrielle Prozesse wird der Wirkungsgrad eines selbst betriebenen Kraftwerks deutlich erhöht. Entsprechend existieren in Deutschland eine Reihe von staatlichen Förderungen – von Krediten über Investitionszuschüssen bis hin zum so genannten KWK-Bonus.

Was wir tun
Wir erstellen Umweltgutachten nach EEG in der aktuellen Fassung, prüfen Biomasseanlagen auf Erfüllung der staatlichen Anforderungen und beurteilen sie z. B. gemäß der Biomasseverordnung und hinsichtlich des Einsatzes pflanzlicher Nebenprodukte. Darüber hinaus prüfen wir Ihre Anlagen gemäß EEG in Bezug auf die von Ihnen angestrebten Förderungen im Rahmen von:
- Umweltgutachten nach EEG in aktueller Fassung
- Nawaro- und Güllebonus
- Einsatz pflanzlicher Nebenprodukte
- KWK-Bonus
- Einsatzstoffvergütungsklassen (EEG 2012) bzw. Beurteilung gemäß Biomasserverordnung
- Flexibilitätsprämie oder -zuschlag
- Biomassenbilanzierungsmodelle (z. B. registriert bei der DENA oder green navigation)
- Landschaftspflegebonus
- Trockenfermentationsbonus
- Technologiebonus
- Herkunftsnachweisregister
Wie wir Entscheider unterstützen
Mit einer gründlichen Vorbereitung ermöglichen wir Ihnen die Erstellung eines Umweltgutachtens in wenigen Schritten. Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen die wichtigsten Informationen auf und klären, welche für das Gutachten erforderlichen Dokumente von Ihrer Seite aus beizubringen sind. Auf einem Ortstermin machen wir uns ein Bild von Ihrer Anlage, eventuell geplanten Erweiterungen und dem Betriebsablauf.
Fordern Sie ein Angebot für ein Umweltgutachten an
Unser Umweltgutachter macht sich auf dem Begutachtungstermin ein ausführliches eigenes Bild über die Beschaffenheit der Anlage und die betrieblichen Prozesse. So kann geklärt werden, ob die gegenwärtige bzw. die geplante Anlage die Konformitätskriterien erfüllt oder ob noch Maßnahmen durchzuführen sind. Wenn alle vereinbarten Nachweise vorliegen, erstellen wir das Umweltgutachten zur Vorlage bei Ihrem Netzbetreiber bzw. für das Herkunftsnachweisregister (HKNR) beim Umweltbundesamt.

HKNR
Um die Versorgung der Verbraucher mit Ökostrom sicherzustellen, hat das Umweltbundesamt das HKNR als elektronisches Register und Handelsplattform eingerichtet. Die Erzeuger von ökologischem Strom – Wind-, Biomasse- und Photovoltaikanlagenbetreiber – registrieren sich dort und haben die Möglichkeit, ihre Energieerzeugung mit Herkunftsnachweisen zu belegen.
