REDcert-System
Die EU-Vorgaben zur nachhaltigen Produktion von Energieträgern sind in deutschem Recht in zwei Verordnungen festgeschrieben. Während die Verstromung und Wärmeerzeugung in der BioSt-NachV geregelt ist, gilt die BioKraft-NachV (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung) zusätzlich für die Erzeugung von finalen Treibstoffen, insbesondere von Gas. Das zugehörige Zertifizierungssystem REDcert ist für letztere maßgeblich. REDcert gilt EU-weit und wird in einigen Nicht-EU-Ländern ebenfalls anerkannt.
Anders als beim Schwestersystem SURE ist für REDcert grundsätzlich eine Treibhausberechnung erforderlich: Je nach Anlage müssen zwischen 50 und 65 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu fossilen Energieträgern eingespart werden. Die Erzeugung von Treibstoffen kann aus landwirtschaftlichen Produkten (Ölsaaten, Getreide, Zuckerrüben) und Abfällen (Hackschnitzel, Schlachtabfälle, Gülle, Altholz, Braune Tonne, Altspeiseöl) gewonnen werden. Eine Mischerzeugung ist zulässig, muss aber nach Substrat und Standort ausgewiesen werden.