Energie

Senkung der energiebezogenen Steuerlast

Mann mit Dokumenten und Taschenrechner

Energie- und Stromsteuer

Angesichts des preislichen Höhenflugs von Energieträgern und elektrischem Strom gewinnt die Senkung der energiebezogenen Steuerlast eine immer höhere Bedeutung in der Rechnung von Unternehmen. Der Staat hat hierfür mehrere Entlastungswege vorgesehen, für die genau definierte Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Neben Zertifizierungen nach DIN EN ISO 50001 oder der Verifizierung nach dem EMAS-Standard können je nach Branche und Unternehmensgröße auch sogenannte alternative Systeme, die Durchführung von Energieaudits und spezielle Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Hocheffizienz-Blockheizkraftwerken zu diesem Ziel führen.

Warum Normec Zertifizierung

  • Rechtliche Absicherung für Fördermittel
  • Wirtschaftliche Gesamtbetrachtung des Energiemanagements
  • Berücksichtigung sämtlicher staatlicher Unterstützungsleistungen
  • Schnelle betriebswirtschaftliche Effekte

Für wen ist das Energieaudit gedacht?

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist für Großunternehmen über 250 Mitarbeiter bzw. mit über 50 Millionen Euro Jahresumsatz und über 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme verpflichtend, wenn nicht ein Umwelt- oder Energieeffizienzsystem eingeführt wurde. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche Unternehmen und solchen mit einer entsprechenden Beteiligung von 25 Prozent. Hiermit erfüllen sie Ihre Nachweise nach dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) gegenüber der BAFA. Sinnvoll kann das Audit auch für kleinere Unternehmen sein, weil auf dieser Grundlage die Erstattungen von Strom- und Energiesteuer möglich sein können.

Branchenbezogene Erstattungsmöglichkeiten

Gleiches gilt für ein alternatives System nach SpaEfV, das für Unternehmen des produzierenden Gewerbes interessant sein kann. In dessen Rahmen werden Energieträger und Verbrauchsstellen erfasst und analysiert, in der Folge Einsparpotenziale identifiziert und qualifiziert. Die Ergebnisse werden der Unternehmensleitung regelmäßig zur weiteren Entscheidungsfindung vorgelegt. Für Unternehmen in energieintensiven Branchen bietet sich zudem die Besondere Ausgleichsregelung an, für die ein gutachterlicher Nachweis über die Stromkostenintensität vorgelegt wird. Speziell für die Betreiber von Blockheizkraftwerken ist der Erlass der Energiesteuer auf Brennstoffe ganz oder teilweise möglich, wenn die Hocheffizienz der Anlagen nachgewiesen werden kann.

Was wir tun

  • Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und ggf. Erstellung des relevanten Zollamtsformulars für die Steuerrückerstattung oder Bestätigung für die BAFA für das EDL-G
  • Gutachterliche Prüfung von alternativen Systemen nach SpaEfV und Erstellung des relevanten Zollamtsformulars für die Steuerrückerstattung
  • Zertifizierung nach DIN ISO 50001 oder EMAS
  • Gutachterlicher Nachweis über die Hocheffizienz von BHKW

Wie wir Entscheider unterstützen

Vor dem Hintergrund Ihrer speziellen Unternehmenslage haben wir alle geeigneten Wege, die zu einer Einsparung von Steuern und Umlagen führen im Blick. Dabei sehen wir nicht nur die direkten finanziellen Effekte, sondern alle Parameter, die Ihre Unternehmensziele unterstützen. Das gutachterliche Verfahren begleiten wir neutral und unabhängig.

Neugierig, was Normec Zertifizierung für Sie tun kann?

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FAQ

Die am häufigsten gestellten Fragen
auf einen Blick.

Wer genau prüft mein Unternehmen?

Alle Prüftätigkeiten übernehmen wir als neutrale Zertifizierungsstelle. Unsere Experten sind für ihre Aufgabe gründlich vorbereitet und für das Verfahren offiziell zugelassen. Wird das Zertifikat erworben, übernehmen wir die Kommunikation mit den Prüfbehörden wo erforderlich und übermitteln das Ergebnis. Damit Sie unserem Urteil vertrauen können, werden wir als Zertifizierungsstelle von unseren Überwachungsbehörden DAkkS, BLE und DAU überwacht und regelmäßig geprüft.

Wann ist eine Zertifizierung erfolgreich?

Das Zertifikat ist gleichbedeutend mit einer gutachterlichen Stellungnahme oder einem Bericht, in der dem teilnehmenden Unternehmen von einer Zertifizierungsstelle bestätigt wird, die geforderten Anforderungen zu erfüllen. Um dies zu erreichen, geben wir bereits in den Frühphasen des Prozesses qualifizierte Rückmeldung. Werden Abweichungen festgestellt, erhalten Sie eine Frist für Maßnahmen, um diese zu beheben. Die Fristen müssen eingehalten und die geforderten Ergebnisse erreicht werden. Die Ausstellung des Zertifikats dokumentiert die Erfüllung der Voraussetzungen.

Was kostet eine Zertifizierung?

Eine Zertifizierung ist immer ein Projekt, das auf das Unternehmen und seine Parameter zugeschnitten ist. Daher ist die Kalkulation davon abhängig, welche Zertifizierung angestrebt wird, welche bereits vorliegt – und auf welche Anlagen und Standorte sie zur Anwendung kommen soll. Wir erheben diese Daten im Vorfeld und erstellen ein nachvollziehbar kalkuliertes und verständlich formuliertes Angebot, das Sie in die Lage versetzt, eine sinnvolle betriebliche Entscheidung zu treffen.