Energie- und Stromsteuer

Angesichts des preislichen Höhenflugs von Energieträgern und elektrischem Strom gewinnt die Senkung der energiebezogenen Steuerlast eine immer höhere Bedeutung in der Rechnung von Unternehmen. Der Staat hat hierfür mehrere Entlastungswege vorgesehen, für die genau definierte Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Neben Zertifizierungen nach DIN EN ISO 50001 oder der Verifizierung nach dem EMAS-Standard können je nach Branche und Unternehmensgröße auch sogenannte alternative Systeme, die Durchführung von Energieaudits und spezielle Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Hocheffizienz-Blockheizkraftwerken zu diesem Ziel führen.

Das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist für Großunternehmen über 250 Mitarbeiter bzw. mit über 50 Millionen Euro Jahresumsatz und über 43 Millionen Euro Jahresbilanzsumme verpflichtend, wenn nicht ein Umwelt- oder Energieeffizienzsystem eingeführt wurde. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche Unternehmen und solchen mit einer entsprechenden Beteiligung von 25 Prozent. Hiermit erfüllen sie Ihre Nachweise nach dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) gegenüber der BAFA. Sinnvoll kann das Audit auch für kleinere Unternehmen sein, weil auf dieser Grundlage die Erstattungen von Strom- und Energiesteuer möglich sein können.

Branchenbezogene Erstattungsmöglichkeiten für energieintensive Unternehmen

Gleiches gilt für ein alternatives System nach SpaEfV, das für Unternehmen des produzierenden Gewerbes interessant sein kann. In dessen Rahmen werden Energieträger und Verbrauchsstellen erfasst und analysiert, in der Folge Einsparpotenziale identifiziert und qualifiziert. Die Ergebnisse werden der Unternehmensleitung regelmäßig zur weiteren Entscheidungsfindung vorgelegt. Für Unternehmen in energieintensiven Branchen bietet sich zudem die Besondere Ausgleichsregelung an, für die ein gutachterlicher Nachweis über die Stromkostenintensität vorgelegt wird.

Speziell für die Betreiber von Blockheizkraftwerken ist der Erlass der Energiesteuer auf Brennstoffe ganz oder teilweise möglich, wenn die Hocheffizienz der Anlagen nachgewiesen werden kann.

Warum Normec Zertifizierung

  • Rechtliche Absicherung für Fördermittel
  • Wirtschaftliche Gesamtbetrachtung des Energiemanagements
  • Berücksichtigung sämtlicher staatlicher Unterstützungsleistungen
  • Schnelle betriebswirtschaftliche Effekte

Was wir tun

  • Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und ggf. Erstellung des relevanten Zollamtsformulars für die Steuerrückerstattung oder Bestätigung für die BAFA für das EDL-G
  • Gutachterliche Prüfung von alternativen Systemen nach SpaEfV und Erstellung des relevanten Zollamtsformulars für die Steuerrückerstattung
  • Zertifizierung nach DIN ISO 50001 oder EMAS
  • Gutachterlicher Nachweis über die Hocheffizienz von BHKW

Wie wir Entscheider unterstützen

Vor dem Hintergrund Ihrer speziellen Unternehmenslage haben wir alle geeigneten Wege, die zu einer Einsparung von Steuern und Umlagen führen im Blick. Dabei sehen wir nicht nur die direkten finanziellen Effekte, sondern alle Parameter, die Ihre Unternehmensziele unterstützen. Das gutachterliche Verfahren begleiten wir neutral und unabhängig.

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Angesichts massiv gestiegener Kosten für den Strom- und Energiebezug zahlen sich Maßnahmen zu deren Reduktion praktisch für jedes Unternehmen aus – und zwar schon kurzfristig.

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DIN EN ISO 50001

Vor dem Hintergrund drastisch steigender Energiepreise gewinnt die übergreifende Effizienzbetrachtung eine ganz neue Qualität: Für Unternehmen bedeutet die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer energetischen Ressourcen nicht nur Qualitätsverbesserungen und einen aktiven Beitrag zur Erhaltung der Lebensgrundlagen, sondern wird darüber hinaus immer mehr zur ökonomischen und finanziellen Notwendigkeit.

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