Durch das Energiesammelgesetz wurde der Zubaudeckel für die Flexibilitätsprämie auf 1.000 MW festgelegt (ehemals wurde ein Gesamtzubau in Höhe von 1.350 MW gewährt). Nach der aktuell geltenden Rechtslage haben Betreiber von Biogas- und Biomethananlagen nach Erreichen dieses Deckels und nach Veröffentlichung des Zubaus durch die Bundesnetzagentur noch 15 Monate Zeit, um sich die Flexibilitätsprämie zu sichern. Die veröffentlichten Daten finden Sie unter folgendem Link unter EEG-Anlagenstammdaten: Veröffentlichung der Registerdaten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur hat die Meldung zur Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie mittlerweile 938,698 MW erreicht (Summe bis einschließlich Januar 2019). Vor diesem Hintergrund und infolge der kurzfristigen Entwicklung (allein im Dezember 2018 sind 77 MW neu gemeldet worden) ist damit zu rechnen, dass der Flex-Zubaudeckel bereits im Frühjahr/Sommer diesen Jahres ausgeschöpft sein wird.