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Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung

Biogas

Zertifizierung von Biogas- und Biomasseanlagen

Seit dem 01.01.2022 müssen sich viele Biogas- und Biomasseanlagen in Deutschland entsprechend der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) für die Nachhaltigkeit zertifizieren lassen, ebenso wie deren Lieferketten. Biogasanlagen und Biomethan-BHKW, die Strom und Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen, Abfällen und Reststoffen produzieren, sind ab einer installierten Leistung von 2 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung (FWL) zertifizierungspflichtig, Anlagen die feste Biomasse einsetzen, wie Biomasseheizkraftwerke, ab 20 MW. Den Nachhaltigkeitsnachweis (SURE) müssen Anlagenbetreiber beim Netzbetreiber einreichen, um weiterhin die EEG-Vergütung zu bekommen.

Durch eine Fristverlängerung können Anlagenbetreiber bis zum 31.12.2022 diesen Nachweis erbringen. Falls Sie noch kein Angebot für die Nachhaltigkeitszertifizierung nach SURE oder auch REDcert haben, nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie sich bei: Steffen König 02561 44915 12 oder per Mail an skoenig(at)uppenkamp-partner.de.

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