Erfolgreiche vorläufige Zulassung für die Umweltgutachter und Zertifizierungsgesellschaft mbH
Wir freuen uns bekannt zu geben, dass die uppenkamp + partner Umweltgutachter und Zertifizierungsgesellschaft mbH als siebtes Unternehmen die vorläufige Zulassung des SURE-EU-Zertifizierungssystem erhalten hat.
RED II – Nachhaltigkeitsverordnungen zum 08.12.2021 in Kraft getreten
Im Dezember 2018 ist die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001/EG – RED II) in der EU in Kraft getreten. Die nationale Umsetzung erfolgte mit der Inkraftsetzung der Biomassestrom- (BioSt-NachV) und Biokraftstoffnachhaltigkeits- (BioKraft-NachV) Verordnungen am 08.12.2021. Eines der wesentlichen Ziele der Neufassung ist die verstärkte Nutzung von nachhaltigen erneuerbaren Energien. Die EU hat Kriterien zur Herstellung und Nutzung nachhaltiger Biomasse festgelegt. Diese müssen unter anderem auch von Anlagen eingehalten werden, die mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 MW gasförmige Biomasse-Brennstoffe zur Produktion von Elektrizität, Wärme oder Kälte verwenden.
Ab 01.01.2022 sind die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnungen zu erfüllen (z.B. Massenbilanz, Selbsterklärungen, flächenbezogene Kriterien, Dokumentation). Die Zertifizierung muss bis spätestens 30.06.2022 nachgeholt werden, da derzeitig nicht genügend Zertifizierungsstellen und Auditoren zur Verfügung stehen (Übergangsbestimmung).
Die uppenkamp + partner Umweltgutachter und Zertifizierungsgesellschaft mbH hat als siebtes Unternehmen die vorläufige Zulassung des SURE-EU-Zertifizierungssystems erhalten.
Was Sie bis 31.12.2021 unbedingt noch tun müssen, wenn Sie als Anlagenbetreiber betroffen sind:
- Anmeldung und Vertragsabschluss beim SURE-System www.sure-system.org (gasförmige und feste Biomasse, z.B. BHKW-Betreiber) bzw. REDcert-System www.redcert.org (Biokraftstoffe)
- Eigenerklärung der BLE ausfüllen und an BLE und Netzbetreiber einreichen -hier zum Link
- Vertrag mit Zertifizierungsstelle abschließen, z.B. mit uppenkamp + partner
Der Fachverband Biogas hat zusammen mit dem Deutschen Bauernverband eine Arbeitshilfe / FAQ-Liste zur Nachhaltigkeitszertifizierung von Biogas/Biomethan herausgegeben. Auf der Seite von www.sure-system.org finden sie diese FAQ sowie weitere Leitfäden, Formulare und Technische Anleitungen.
Mit der vorläufigen Zulassung des SURE-EU-Zertifizierungssystems sind wir berechtigt Nachhaltigkeitszertifizierungen im Bereich Erzeugung und Ersterfassung landwirtschaftlicher Biomasse, Entstehung und Sammlung von Abfall- und Reststoffen aus Biomasse auszustellen, sowie für die Bereiche Aufbereitung/Verarbeitung - Handel/Logistik – Konversion Strom und Wärme (z. B. Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas) – Dienstleistungen Strom und Wärme durchzuführen.