08-februari-2021

Emissionserklärung 2020 abgeben bis spätestens 31.05.2021

In vierjährigen Intervallen ist gemäß der 11. BImSchV die Emissionserklärung über das bundeseinheitliche Portal BUBE einzureichen. Der letzte Erklärungszeitraum war das Kalenderjahr 2016, demnach ist nun die Emissionserklärung für 2020 abzugeben, Frist hierfür ist der 31.05.2021.

Wer unterliegt dieser Erklärungspflicht? Betreiber einer genehmigungspflichtigen Anlage sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, die von Ihrer Anlage ausgehenden Emissionen in Form einer Emissionserklärung an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Wer erklärungspflichtig ist und was erklärt werden muss, ist in der 11. BImSchV geregelt. Auf jeden Fall zählen zu den erklärungspflichtigen Anlagen z. B. Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV oder auch BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung über 1 MW. Die relevanten Anlagen sollten in diesen Tagen Schreiben ihrer Genehmigungsbehörden erhalten, die sie zur Abgabe der Emissionserklärung auffordern.

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